Baugenehmigung Terrassenüberdachung

Was habe ich baurechtlich beim Bau eines Terrassendaches zu beachten? Wen muss ich ansprechen? Woher bekomme ich gegebenenfalls Informationen oder Materialien wie Formulare und/oder Pläne? All diese Fragen dürften größtenteils neu für Sie sein. Wir geben Ihnen die Antworten auf diese Fragen.

Baugenehmigung für Terrassendach
 

Benötige ich einen Bauantrag für eine Terrassenüberdachung?

Baurecht ist im Landesrecht geregelt. In den meisten Bundesländern benötigen Sie eine Baugenehmigung für ein Terrassendach. Teilweise sind dort, wo Bebauungspläne bestehen nur Bauanzeigen notwendig. In einigen Bundesländer darf man im gewissen Rahmen sogar gänzlich ohne Genehmigung bauen. In anderen ist eine Bebauung im Vorgarten gänzlich untersagt.

Sie sehen, dass eine einfache Antwort auf diese Frage nicht möglich ist.

Tipp: Fragen Sie beim zuständigen Bauamt nach

Die einzige sichere Möglichkeit um zu erfahren, ob Sie einen Bauantrag oder Bauanzeige machen müssen, ist eine Nachfrage beim zuständigen Bauamt. Für diese erste Information benötigt das Bauamt nur Informationen über geplante Größe und den gewünschten Standort des Vorhaben. Die technische Ausführung wird dann erst später interessant.

Sollten Sie nicht wissen, welches Bauamt für Sie zuständig ist, so fragen Sie ihre Gemeinde.

Bauantragservice ohne Risiko

In unseren Konfiguratoren ist unser kompetenter Bauantragskomplettservice für kleine € 129,- hinzubestellbar.

 Der Service beinhaltet
- Notwendige Formulare
- Technische Unterlagen
- Erstellung der unterschriftsfertigen Anträge
- Erstellung Lageplan aus Flurkarte
- Bearbeitung von Nachforderungen
- Unterschrift des eingetragenen Entwurfsverfassers (bei Bedarf)

Kostenfrei bei Ablehnung
Wenn Sie eine Ablehnung erhalten ist dieser Service von uns aus kostenfrei für Sie. Nur die Behördengebühren müssen Sie dann tragen.

 

Welche Unterlagen benötige ich für einen Bauantrag?

Sollten Sie einen Bauantrag oder eine Bauanzeige benötigen, so benötigen Sie verschiedene Unterlagen je nach Fall. Das könnten sein:

Auszug aus der Flurkarte
Nicht älter als sechs Monate, erhältlich beim Katasteramt.

Antragsformulare
Diese erhalten Sie beim Bauamt.

Lageplan
Mit allen vorhandenen Grundstücksgrenzen und vorhandenen Gebäuden, bei dem die Gebäude eingemessen sein müssen.

Unterschrift  Entwurfsverfassers
In einigen Fällen benötigen Sie die Unterschrift eines eingetragenen Ingenieur oder Architekten. Diese Unterschrift kostet bei einem freien Ingenieur oft schon über 250€, ist bei Bedarf aber bereits in unserem Bauantragservice dabei.

Technische Unterlagen
Bauzeichnung, Baubeschreibung, Berechnung des umbauten Raumes zum geplanten Objejkt. Eine Statik wird oft nicht mehr benötigt, da der Entwurfsverfasser mit seiner Unterschift für die Standsicherheit haftet.

Technische Unterlagen

Technische Unterlagen benötigen Sie erst wenn Sie genau wissen, was Sie an welcher Stelle bauen wollen. Für eine Voranfrage sind diese nicht notwendig.

Wir senden Ihnen nach der Bestellung vorbehaltlich Baugenehmigung die notwendigen technischen Unterlagen zu. Das ist kostenfrei, nur für Versendung der Statik müssen wir € 69,- Verwaltungsgebühren berechnen. Eine Versendung ist aber immer nur in Verbindung mit einem Auftrag möglich.

Wenn Sie eine Ablehnung des Bauantrages erhalten zahlen Sie bei uns nichts. Auch nicht die Kosten für Bauantragservice und Statik.